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IFRS 18 B6

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Funktionen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs

B6

Für die Zwecke der Anwendung von Paragraph 17(a) stellt ein Unternehmen im Anhang die Informationen bereit, die die Abschlussadressaten benötigen, um die in den primären Abschlussbestandteilen dargestellten Einzelposten zu verstehen. Beispiele für solche Informationen sind:

(a)

Aufgliederung der in den primären Abschlussbestandteilen dargestellten Einzelposten,

(b)

Beschreibungen der Merkmale der in den primären Abschlussbestandteilen dargestellten Einzelposten und

(c)

Informationen über die Methoden, Annahmen und Ermessensentscheidungen, die bei der Erfassung, Bewertung und Darstellung der in den primären Abschlussbestandteilen enthaltenen Posten angewandt werden.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127