Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
„Finanzierung“
Erträge und Aufwendungen, die von einem Unternehmen, das die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, der Kategorie „Betrieb“ zugeordnet werden
B59
Nach Paragraph 65 hat ein Unternehmen, das die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, Erträge und Aufwendungen aus einem Teil oder der Gesamtheit der Verbindlichkeiten, die sich aus Geschäftsvorfällen ergeben, welche lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten, der Kategorie „Betrieb“ zuzuordnen. Ein Unternehmen hat die Vorschriften des genannten Paragraphen auch auf Erträge und Aufwendungen aus einem Derivat nach Paragraph B73(a), das sich auf einen Geschäftsvorfall bezieht, welcher lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhaltet, anzuwenden, nicht jedoch auf die Erträge und Aufwendungen aus einem hybriden Vertrag nach Paragraph B56(c)(i).
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127