Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
„Finanzierung“
Verbindlichkeiten, die sich aus Geschäftsvorfällen ergeben, welche lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten
B51
Zu den Verbindlichkeiten, die sich aus Geschäftsvorfällen ergeben, welche lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten, zählen:
Schuldinstrumente, die bar beglichen werden, wie Schuldverschreibungen, Darlehen, Schuldscheine, Anleihen und hypothekarisch unterlegte Schuldtitel – das Unternehmen erhält Zahlungsmittel und entrichtet im Gegenzug Zahlungsmittel,
Verbindlichkeiten im Rahmen einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung, wenn die jeweilige Verbindlichkeit für Güter oder Dienstleistungen ausgebucht wird – das Unternehmen wird von der finanziellen Verbindlichkeit für die Güter oder Dienstleistungen befreit und entrichtet im Gegenzug Zahlungsmittel,
Anleihen, die durch Lieferung von Unternehmensanteilen beglichen werden – das Unternehmen erhält Zahlungsmittel und entrichtet im Gegenzug eigene Eigenkapitalinstrumente, und
Verpflichtungen eines Unternehmens, eigene Eigenkapitalinstrumente zu erwerben – das Unternehmen erhält eigene Eigenkapitalinstrumente und entrichtet im Gegenzug Zahlungsmittel.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127