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IFRS 18 B49

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

„Investition“

Vermögenswerte, die nicht einzeln und weitgehend unabhängig von den anderen Ressourcen des Unternehmens einen Ertrag erwirtschaften

B49

Erträge und Aufwendungen aus den in Paragraph B48 beschriebenen Vermögenswerten werden der Kategorie „Betrieb“ zugeordnet, z. B.:

(a)

Erlöse aus Gütern oder Dienstleistungen, die von dem Unternehmen mittels einer Kombination von Vermögenswerten hergestellt bzw. erbracht werden,

(b)

Zinserträge,

(c)

planmäßige Abschreibungen,

(d)

Wertminderungsaufwendungen und deren Wertaufholungen,

(e)

Erträge und Aufwendungen aus der Ausbuchung des Vermögenswerts oder seiner Einstufung und Neubewertung als zur Veräußerung gehalten (siehe Paragraphen B60–B64) und

(f)

Erträge und Aufwendungen aus einem Unternehmenszusammenschluss, der Vermögenswerte beinhaltet, die zu Erträgen und Aufwendungen führen werden, welche der Kategorie „Betrieb“ zugeordnet werden, wie z. B. Gewinne aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert und Neubewertungen bedingter Gegenleistungen.

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ZAAAK-10127