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IFRS 18 B48

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

„Investition“

Vermögenswerte, die nicht einzeln und weitgehend unabhängig von den anderen Ressourcen des Unternehmens einen Ertrag erwirtschaften

B48

Vermögenswerte, die ein Unternehmen in Kombination mit anderen Vermögenswerten verwendet, um Güter herzustellen oder Dienstleistungen zu erbringen, erwirtschaften nicht einzeln und weitgehend unabhängig von den anderen Ressourcen des Unternehmens einen Ertrag. Zu diesen Vermögenswerten zählen typischerweise:

(a)

Sachanlagen,

(b)

Vermögenswerte, die aus der Herstellung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen resultieren, für die die Erträge und Aufwendungen der Kategorie „Betrieb“ zugeordnet werden (z. B. Forderungen aus solchen Gütern und Dienstleistungen), und

(c)

wenn das Unternehmen die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, alle an Kunden gewährten Kredite.

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ZAAAK-10127