Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
Beurteilung bestimmter Hauptgeschäftstätigkeiten
B40
Ein Unternehmen hat seine Beurteilung, ob es die Investition in sonstige Vermögenswerte, die einzeln und weitgehend unabhängig von den anderen Ressourcen des Unternehmens einen Ertrag erwirtschaften (siehe Paragraph 53(c)), als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, nach einzelnen Vermögenswerten oder unter Verwendung von Gruppen von Vermögenswerten mit gemeinsamen Merkmalen vorzunehmen. Bei der Beurteilung von Gruppen finanzieller Vermögenswerte hat ein Unternehmen Gruppen von finanziellen Vermögenswerten zu verwenden, die mit den Klassen von finanziellen Vermögenswerten übereinstimmen, die das Unternehmen in Anwendung des Paragraphen 6 von IFRS 7 ermittelt hat.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127