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IFRS 18 B4

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Wesentlichkeit

B4

Um beurteilen zu können, ob vernünftigerweise zu erwarten ist, dass eine in seinem Abschluss für allgemeine Zwecke enthaltene Information von den Hauptadressaten getroffene Entscheidungen beeinflusst, muss ein Unternehmen die Eigenschaften dieser Adressaten und gleichzeitig die eigene Unternehmenssituation berücksichtigen.

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ZAAAK-10127