IFRS 18 B4
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Wesentlichkeit
B4
Um beurteilen zu können, ob vernünftigerweise zu erwarten ist, dass eine in seinem Abschluss für allgemeine Zwecke enthaltene Information von den Hauptadressaten getroffene Entscheidungen beeinflusst, muss ein Unternehmen die Eigenschaften dieser Adressaten und gleichzeitig die eigene Unternehmenssituation berücksichtigen.
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ZAAAK-10127