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IFRS 18 B39

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Beurteilung bestimmter Hauptgeschäftstätigkeiten

B39

Ein Unternehmen braucht nicht zu beurteilen, ob es die Investition in Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Paragraph 53(b)) als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt. Ein Unternehmen hat Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der Kategorie „Investition“ zuzuordnen, es sei denn, Paragraph 56(a) oder 56(b) findet Anwendung.

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ZAAAK-10127