IFRS 18 B39
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
Beurteilung bestimmter Hauptgeschäftstätigkeiten
B39
Ein Unternehmen braucht nicht zu beurteilen, ob es die Investition in Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Paragraph 53(b)) als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt. Ein Unternehmen hat Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der Kategorie „Investition“ zuzuordnen, es sei denn, Paragraph 56(a) oder 56(b) findet Anwendung.
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ZAAAK-10127