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IFRS 18 B38

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Beurteilung bestimmter Hauptgeschäftstätigkeiten

B38

Ein Unternehmen hat seine Beurteilung der Frage, ob es die Beteiligung an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe Paragraphen B43(b)–(c) und B44(b)–(c)), als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, nach einzelnen Vermögenswerten oder unter Verwendung von Gruppen von Vermögenswerten mit gemeinsamen Merkmalen vorzunehmen. Stellt ein Unternehmen einen Einzelabschluss gemäß IAS 27 Einzelabschlüsse auf und nimmt es die Beurteilung für Gruppen von Vermögenswerten vor, hat es Gruppen von Vermögenswerten zu verwenden, die mit den Kategorien übereinstimmen, welche zur Bestimmung ihrer Bewertungsgrundlage in Anwendung des Paragraphen 10 von IAS 27 herangezogen werden. Ein Unternehmen braucht nicht zu beurteilen, ob es die Beteiligung an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe Paragraphen B43(a) und B44(a)), als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, da es die Erträge und Aufwendungen aus diesen Beteiligungen der Kategorie „Investition“ zuzuordnen hat (siehe Paragraph 55(a)).

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127