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IFRS 18 B36

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Beurteilung bestimmter Hauptgeschäftstätigkeiten

B36

Wenn ein Unternehmen IFRS 8 Geschäftssegmente anwendet, können Informationen über Segmente Nachweise dafür liefern, dass die Investition in Vermögenswerte oder die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden eine Hauptgeschäftstätigkeit ist. Konkret gilt:

(a)

Beinhaltet ein berichtspflichtiges Segment eine einzige Geschäftstätigkeit, so deutet dies darauf hin, dass der Erfolg des berichtspflichtigen Segments ein wichtiger Indikator für die betriebliche Ertragskraft des Unternehmens ist und dass die Geschäftstätigkeit des berichtspflichtigen Segments eine Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist, und

(b)

beinhaltet ein Geschäftssegment eine einzige Geschäftstätigkeit, so deutet dies darauf hin, dass die Geschäftstätigkeit eine Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens sein könnte, wenn der Erfolg des Geschäftssegments ein wichtiger Indikator für die betriebliche Ertragskraft des Unternehmens, wie in Paragraph B34 beschrieben, ist.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127