IFRS 18 B33
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
Beurteilung bestimmter Hauptgeschäftstätigkeiten
B33
Ob die Investition in Vermögenswerte oder die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden eine Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens bildet, ist eine Tatsache (und nicht lediglich eine Behauptung). Ein Unternehmen hat nach eigenem Ermessen zu beurteilen, ob es sich bei der Investition in Vermögenswerte oder bei der Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden um eine Hauptgeschäftstätigkeit handelt, und es hat diese Beurteilung auf Nachweise zu stützen.
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ZAAAK-10127