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IFRS 18 B3

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Wesentlichkeit

B3

Eine Information ist verschleiert, wenn sie in einer Weise kommuniziert wird, die für die Hauptadressaten des Abschlusses eine ähnliche Wirkung hat wie die Auslassung oder fehlerhafte Darstellung der Information. Es folgen einige Beispiele für Situationen, die zu einer verschleierten Darstellung von Informationen führen können:

(a)

Wesentliche Informationen über einen Posten, einen Geschäftsvorfall oder ein sonstiges Ereignis sind im Abschluss enthalten, aber vage oder unklar formuliert.

(b)

Wesentliche Informationen über einen Posten, einen Geschäftsvorfall oder ein sonstiges Ereignis sind über den gesamten Abschluss verstreut dargestellt.

(c)

Nicht ähnliche Posten, Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse sind in unangemessener Weise aggregiert dargestellt.

(d)

Ähnliche Posten, Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse sind in unangemessener Weise aufgegliedert dargestellt.

(e)

Die Verständlichkeit des Abschlusses wird dadurch eingeschränkt, dass wesentliche Informationen in unwesentlichen Informationen versteckt dargestellt werden, sodass die Hauptadressaten nicht erkennen können, welche Informationen wesentlich sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127