Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
B29
Nach Paragraph 47 hat ein Unternehmen die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Erträge und Aufwendungen einer von fünf Kategorien zuzuordnen. Die Kategorie „Betrieb“ umfasst alle in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Erträge und Aufwendungen, die nicht einer der anderen Kategorien zugeordnet werden (siehe Paragraph 52). Erträge und Aufwendungen, die in Anwendung von Paragraph 68 der Kategorie „aufgegebene Geschäftsbereiche“ zugeordnet werden, unterliegen nicht den Vorschriften für die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten zu den in Paragraph 47(a)–(d) angeführten Kategorien. Erträge und Aufwendungen, die in Anwendung von Paragraph 67 der Kategorie „Ertragsteuern“ zugeordnet werden, unterliegen nicht den Vorschriften für die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten zu den in den Paragraphen 47(a)–(c) angeführten Kategorien.
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ZAAAK-10127