IFRS 18 B28
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Aggregation und Aufgliederung
Saldierung
B28
Außerdem stellt ein Unternehmen Gewinne und Verluste saldiert dar, die aus einer Gruppe von ähnlichen Geschäftsvorfällen entstehen, beispielsweise Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung oder aus zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten entstehende Gewinne und Verluste, die in Anwendung der Paragraphen 47–68 derselben Kategorie der Ergebnisrechnung zugehören. Ein Unternehmen hat solche Gewinne und Verluste jedoch gesondert im Anhang anzugeben, wenn durch eine solche Angabe wesentliche Informationen bereitgestellt werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127