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IFRS 18 B20

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Aggregation und Aufgliederung

Grundsätze der Aggregation und der Aufgliederung

Grundlage der Aggregation und der Aufgliederung

B20

Je ähnlicher die Merkmale von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen und Zahlungsströmen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass mit ihrer Aggregation die Funktion des primären Abschlussbestandteils (d. h. die Bereitstellung nützlicher strukturierter Zusammenfassungen wie in Paragraph 16 beschrieben) oder des Anhangs (d. h. die Bereitstellung wesentlicher Informationen wie in Paragraph 17 beschrieben) erfüllt wird. Je weniger ähnlich die Merkmale von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen und Zahlungsströmen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass mit der Aufgliederung der Posten die Funktion des primären Abschlussbestandteils oder des Anhangs erfüllt wird.

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ZAAAK-10127