IFRS 18 B2
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Wesentlichkeit
B2
Wesentlichkeit hängt von der Art oder dem Umfang der Informationen oder von beidem ab. Ein Unternehmen beurteilt, ob eine Information für sich allein genommen oder in Verbindung mit anderen Informationen vor dem Hintergrund seines gesamten Abschlusses wesentlich ist.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127