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IFRS 18 B2

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Wesentlichkeit

B2

Wesentlichkeit hängt von der Art oder dem Umfang der Informationen oder von beidem ab. Ein Unternehmen beurteilt, ob eine Information für sich allein genommen oder in Verbindung mit anderen Informationen vor dem Hintergrund seines gesamten Abschlusses wesentlich ist.

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ZAAAK-10127