IFRS 18 B18
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Aggregation und Aufgliederung
Grundsätze der Aggregation und der Aufgliederung
Vorgehensweise bei Aggregation und Aufgliederung
B18
Mit Blick auf die Anwendung der in Paragraph 41 dargelegten Grundsätze der Aggregation und der Aufgliederung kann ein Unternehmen die in den Paragraphen B17(a)–B17(c) genannten Schritte in der angegebenen oder einer anderen Reihenfolge durchführen.
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ZAAAK-10127