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IFRS 18 B18

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Aggregation und Aufgliederung

Grundsätze der Aggregation und der Aufgliederung

Vorgehensweise bei Aggregation und Aufgliederung

B18

Mit Blick auf die Anwendung der in Paragraph 41 dargelegten Grundsätze der Aggregation und der Aufgliederung kann ein Unternehmen die in den Paragraphen B17(a)–B17(c) genannten Schritte in der angegebenen oder einer anderen Reihenfolge durchführen.

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ZAAAK-10127