IFRS 18 B16
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Aggregation und Aufgliederung
Grundsätze der Aggregation und der Aufgliederung
Vorgehensweise bei Aggregation und Aufgliederung
B16
Abschlüsse resultieren aus der Verarbeitung einer großen Anzahl von Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen durch Unternehmen. Diese Geschäftsvorfälle und sonstigen Ereignisse ergeben Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme.
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ZAAAK-10127