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IFRS 18 B16

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Aggregation und Aufgliederung

Grundsätze der Aggregation und der Aufgliederung

Vorgehensweise bei Aggregation und Aufgliederung

B16

Abschlüsse resultieren aus der Verarbeitung einer großen Anzahl von Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen durch Unternehmen. Diese Geschäftsvorfälle und sonstigen Ereignisse ergeben Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme.

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ZAAAK-10127