IFRS 18 B139
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Angaben zu den vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Überleitungsrechnung auf die am ehesten vergleichbare Gesamt- oder Zwischensumme
B139
Eine einzige Erläuterung kann sich auf mehr als einen Posten oder auf alle Überleitungsposten zusammen beziehen. Beispielsweise könnte ein Unternehmen auf der Grundlage einer unternehmensspezifischen Verwendung des Begriffs „nicht wiederkehrend“ mehrere Ertrags- oder Aufwandsposten von der Berechnung einer vom Management festgelegten Erfolgskennzahl ausnehmen. In einem solchen Fall kann eine einzige Erläuterung, die die für alle Überleitungsposten geltende Definition des Begriffs „nicht wiederkehrend“ durch das Unternehmen enthält, die Anforderung in Paragraph B137(b) erfüllen.
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ZAAAK-10127