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IFRS 18 B139

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Angaben zu den vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Überleitungsrechnung auf die am ehesten vergleichbare Gesamt- oder Zwischensumme

B139

Eine einzige Erläuterung kann sich auf mehr als einen Posten oder auf alle Überleitungsposten zusammen beziehen. Beispielsweise könnte ein Unternehmen auf der Grundlage einer unternehmensspezifischen Verwendung des Begriffs „nicht wiederkehrend“ mehrere Ertrags- oder Aufwandsposten von der Berechnung einer vom Management festgelegten Erfolgskennzahl ausnehmen. In einem solchen Fall kann eine einzige Erläuterung, die die für alle Überleitungsposten geltende Definition des Begriffs „nicht wiederkehrend“ durch das Unternehmen enthält, die Anforderung in Paragraph B137(b) erfüllen.

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ZAAAK-10127