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IFRS 18 B138

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Angaben zu den vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Überleitungsrechnung auf die am ehesten vergleichbare Gesamt- oder Zwischensumme

B138

Die in Paragraph B137(b) verlangte Beschreibung ist erforderlich, wenn es mehr als einen Überleitungsposten gibt und die einzelnen Posten nach einer unterschiedlichen Methode berechnet werden oder auf unterschiedliche Weise dazu beitragen, dass nützliche Informationen bereitgestellt werden. So könnte ein Unternehmen beispielsweise mehrere Aufwandsposten von einer vom Management festgelegten Erfolgskennzahl ausnehmen, einige, weil festgestellt wurde, dass sie außerhalb der Kontrolle des Managements liegen, und andere, weil festgestellt wurde, dass sie nicht wiederkehrender Art sind. In solchen Fällen ist anzugeben, welche Posten zu welcher Art von Anpassung geführt haben, um zu erläutern, auf welche Weise die vom Management festgelegte Erfolgskennzahl nützliche Informationen liefert.

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ZAAAK-10127