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IFRS 18 B135

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Angaben zu den vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Klare und verständliche Bezeichnung und Beschreibung

B135

Um die Kennzahl so zu bezeichnen und zu beschreiben, dass ein getreues Bild der Merkmale vermittelt wird, hat ein Unternehmen

(a)

die Kennzahl so zu bezeichnen, dass die Merkmale der Zwischensumme dargestellt werden (indem z. B. die Bezeichnung „Betriebsergebnis vor nicht wiederkehrenden Aufwendungen“ nur für eine Zwischensumme verwendet wird, bei der die vom Unternehmen als nicht wiederkehrend ermittelten Aufwendungen nicht in das Betriebsergebnis eingehen), und

(b)

die Bedeutung der von ihm in seinen Beschreibungen verwendeten Begriffe, die erforderlich sind, um den vermittelten Aspekt der Ertragslage zu verstehen, zu erläutern (z. B. durch eine Erläuterung, wie das Unternehmen den Begriff „nicht wiederkehrende Aufwendungen“ definiert).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127