Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Vermutung der Vermittlung der Sicht des Managements
B131
Es ist denkbar, dass ein Unternehmen die Art der Verwendung einer Zwischensumme, um den Abschlussadressaten die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt zu vermitteln, ändert. Infolgedessen könnte eine Zwischensumme zu einer vom Management festgelegten Erfolgskennzahl werden oder keine vom Management festgelegte Erfolgskennzahl mehr sein. Die Feststellung, ob eine Kennzahl, die ursprünglich nicht als vom Management festgelegte Erfolgskennzahl festgelegt wurde, zu einer solchen Kennzahl geworden ist oder ob eine Kennzahl, die zuvor als vom Management festgelegte Erfolgskennzahl festgelegt wurde, keine solche mehr ist, erfordert eine Ermessensausübung. Beispielsweise könnte ein Unternehmen seitens einer Regulierungsbehörde der Verpflichtung unterliegen, eine bestimmte Zwischensumme anzugeben, die bei ihrer erstmaligen Verwendung nicht die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermittelt. Im Laufe der Zeit könnte der Prozess der Erstellung der Zwischensumme das Management dazu veranlassen, die Kennzahl intern zu verwenden, um die Ertragslage des Unternehmens zu beurteilen und zu überwachen oder die Kommentare und Erläuterungen in der öffentlichen Kommunikation über die regulatorischen Anforderungen hinaus auszuweiten, sodass die Kennzahl der Definition des Begriffs „vom Management festgelegte Erfolgskennzahl“ entspricht.
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ZAAAK-10127