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IFRS 18 B13

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Vergleichsinformationen

Vorgeschriebene Vergleichsinformationen

B13

In manchen Fällen sind verbale Informationen, die in den Abschlüssen der vorangegangenen Berichtsperiode/der vorangegangenen Berichtsperioden gemacht wurden, auch für die aktuelle Berichtsperiode von Bedeutung. Beispielsweise gibt ein Unternehmen in der aktuellen Berichtsperiode die Einzelheiten eines Rechtsstreits an, dessen Ausgang am Ende der vorangegangenen Berichtsperiode unsicher war und der noch entschieden werden muss. Die Abschlussadressaten könnten Nutzen aus der Angabe der Information ziehen, dass am Ende der vorangegangenen Berichtsperiode eine Unsicherheit bestand, und aus der Angabe von Informationen über die Schritte, die während der Periode unternommen worden sind, um diese Unsicherheit zu beseitigen.

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ZAAAK-10127