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IFRS 18 B129

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Vermutung der Vermittlung der Sicht des Managements

B129

Es folgen Beispiele für Fälle, in denen angemessene und belastbare Informationen belegen, dass ein Unternehmen eine Zwischensumme in seiner öffentlichen Kommunikation aus einem Grund verwendet, bei dem es sich nicht darum handelt, den Abschlussadressaten die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt zu vermitteln:

(a)

Die Zwischensumme ist in einem Element der öffentlichen Kommunikation per Gesetz oder anderen Vorschriften vorgeschrieben,

(b)

die Zwischensumme gibt den Erfolg im Zusammenhang mit Abschlüssen an, die nach einem anderen Rechnungslegungsrahmen als den IFRS-Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurden,

(c)

die Zwischensumme wird in der öffentlichen Kommunikation verwendet, um einem Ersuchen einer externen Partei nachzukommen, oder

(d)

die Zwischensumme wird in der öffentlichen Kommunikation zur Vermittlung anderer Informationen als der Ertragslage verwendet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127