Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Vermutung der Vermittlung der Sicht des Managements
B126
Die Frage, ob ein Unternehmen eine Zwischensumme angibt, ohne sie hervorzuheben, ist eine Ermessensfrage, deren Beantwortung von einer Reihe von Faktoren abhängt, zum Beispiel
vom Umfang der Bezugnahmen auf die Zwischensumme – wenige Bezugnahmen deuten darauf hin, dass die Zwischensumme nicht hervorgehoben wird, zahlreiche Bezugnahmen deuten auf eine Hervorhebung hin, und
vom Inhalt der Kommentare oder Analysen, die die Zwischensumme betreffen oder sich auf sie stützen, zum Beispiel
deutet eine Beschreibung der Zwischensumme als Information, die nicht die Sicht des Managements vermittelt und die lediglich auf häufige Anfragen einiger Abschlussadressaten hin bereitgestellt wird, darauf hin, dass die Zwischensumme nicht hervorgehoben wird,
deutet die Verwendung der Zwischensumme zum Beleg von Analysen und Kommentaren hinsichtlich der Ertragslage des Unternehmens und zur Erläuterung der Gründe für Änderungen der Zwischensumme von Berichtsperiode zu Berichtsperiode darauf hin, dass die Zwischensumme hervorgehoben wird, und
deutet ein Vergleich der Zwischensumme mit den Zwischensummen von Wettbewerbern oder branchenspezifischen Benchmarks darauf hin, dass die Zwischensumme hervorgehoben wird.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127