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IFRS 18 B126

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Vermutung der Vermittlung der Sicht des Managements

B126

Die Frage, ob ein Unternehmen eine Zwischensumme angibt, ohne sie hervorzuheben, ist eine Ermessensfrage, deren Beantwortung von einer Reihe von Faktoren abhängt, zum Beispiel

(a)

vom Umfang der Bezugnahmen auf die Zwischensumme – wenige Bezugnahmen deuten darauf hin, dass die Zwischensumme nicht hervorgehoben wird, zahlreiche Bezugnahmen deuten auf eine Hervorhebung hin, und

(b)

vom Inhalt der Kommentare oder Analysen, die die Zwischensumme betreffen oder sich auf sie stützen, zum Beispiel

(i)

deutet eine Beschreibung der Zwischensumme als Information, die nicht die Sicht des Managements vermittelt und die lediglich auf häufige Anfragen einiger Abschlussadressaten hin bereitgestellt wird, darauf hin, dass die Zwischensumme nicht hervorgehoben wird,

(ii)

deutet die Verwendung der Zwischensumme zum Beleg von Analysen und Kommentaren hinsichtlich der Ertragslage des Unternehmens und zur Erläuterung der Gründe für Änderungen der Zwischensumme von Berichtsperiode zu Berichtsperiode darauf hin, dass die Zwischensumme hervorgehoben wird, und

(iii)

deutet ein Vergleich der Zwischensumme mit den Zwischensummen von Wettbewerbern oder branchenspezifischen Benchmarks darauf hin, dass die Zwischensumme hervorgehoben wird.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127