IFRS 18 B125
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Vermutung der Vermittlung der Sicht des Managements
B125
Beispiele für angemessene und belastbare Informationen, die belegen, dass eine Zwischensumme den Abschlussadressaten nicht die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermittelt, sind:
(a)
Ein Unternehmen gibt die Zwischensumme an, ohne sie hervorzuheben (siehe Paragraph B126), und
(b)
das Management verwendet die Zwischensumme nicht intern zur Beurteilung oder Überwachung der Ertragslage des Unternehmens (siehe Paragraphen B127–B128).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127