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IFRS 18 B125

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Vermutung der Vermittlung der Sicht des Managements

B125

Beispiele für angemessene und belastbare Informationen, die belegen, dass eine Zwischensumme den Abschlussadressaten nicht die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermittelt, sind:

(a)

Ein Unternehmen gibt die Zwischensumme an, ohne sie hervorzuheben (siehe Paragraph B126), und

(b)

das Management verwendet die Zwischensumme nicht intern zur Beurteilung oder Überwachung der Ertragslage des Unternehmens (siehe Paragraphen B127–B128).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127