Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Vermutung der Vermittlung der Sicht des Managements
B124
Nach Paragraph 119 ist davon auszugehen, dass eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die ein Unternehmen in seiner öffentlichen Kommunikation außerhalb seines Abschlusses verwendet, den Abschlussadressaten die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermittelt. Ein Unternehmen kann diese Vermutung gemäß Paragraph 120 widerlegen, wenn es über angemessene und belastbare Informationen verfügt, die belegen, dass
die Zwischensumme den Abschlussadressaten nicht die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermittelt (siehe Paragraphen B125–B128) und
das Unternehmen die Zwischensumme in seiner öffentlichen Kommunikation aus einem Grund verwendet, bei dem es sich nicht um die Vermittlung der Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt handelt (siehe Paragraph B129).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127