IFRS 18 B123
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Dem Bruttogewinn ähnliche Zwischensummen
B123
Nach Paragraph 118(a) sind dem Bruttogewinn ähnliche Zwischensummen keine vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen. Eine Zwischensumme ist dem Bruttogewinn ähnlich, wenn sie die Differenz zwischen einer Art von Umsatzerlösen und den unmittelbar damit verbundenen Aufwendungen darstellt, die bei der Erzielung dieser Umsatzerlöse anfallen. Es folgen einige Beispiele:
(a)
Netto-Zinserträge,
(b)
Netto-Erträge aus Gebühren und Provisionen,
(c)
versicherungstechnisches Ergebnis,
(d)
Netto-Finanzergebnis (Anlageerträge abzüglich versicherungstechnischer Finanzerträge und -aufwendungen) und
(e)
Netto-Mieterträge.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127