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IFRS 18 B123

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Dem Bruttogewinn ähnliche Zwischensummen

B123

Nach Paragraph 118(a) sind dem Bruttogewinn ähnliche Zwischensummen keine vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen. Eine Zwischensumme ist dem Bruttogewinn ähnlich, wenn sie die Differenz zwischen einer Art von Umsatzerlösen und den unmittelbar damit verbundenen Aufwendungen darstellt, die bei der Erzielung dieser Umsatzerlöse anfallen. Es folgen einige Beispiele:

(a)

Netto-Zinserträge,

(b)

Netto-Erträge aus Gebühren und Provisionen,

(c)

versicherungstechnisches Ergebnis,

(d)

Netto-Finanzergebnis (Anlageerträge abzüglich versicherungstechnischer Finanzerträge und -aufwendungen) und

(e)

Netto-Mieterträge.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127