Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
Öffentliche Kommunikation
B122
Eine Kennzahl, die in der sich auf die vorangegangene Berichtsperiode beziehenden öffentlichen Kommunikation verwendet wird, braucht jedoch für die aktuelle Berichtsperiode nicht als vom Management festgelegte Erfolgskennzahl bestimmt zu werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sie nicht in die zu veröffentlichende, sich auf die aktuelle Berichtsperiode beziehende öffentliche Kommunikation eingehen wird. Ist eine solche Kennzahl in der vorangegangenen Berichtsperiode als vom Management festgelegte Erfolgskennzahl angegeben worden und wird sie für die aktuelle Berichtsperiode nicht als solche bestimmt, so stellt dies eine Änderung oder Beendigung der Verwendung einer vom Management festgelegten Erfolgskennzahl dar, für die die Angabepflichten nach Paragraph 124 gelten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127