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IFRS 18 B121

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Öffentliche Kommunikation

B121

Bei der Ermittlung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen für die Berichtsperiode darf ein Unternehmen nur die sich auf die Berichtsperiode beziehende öffentliche Kommunikation berücksichtigen, es sei denn, es veröffentlicht die betreffenden Elemente seiner öffentlichen Kommunikation im Rahmen seiner Finanzberichterstattung regelmäßig nach dem Tag der Veröffentlichung seines Abschlusses. Ist dies der Fall, hat ein Unternehmen die sich auf die vorangegangene Berichtsperiode beziehende öffentliche Kommunikation zu berücksichtigen, um vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen für die laufende Berichtsperiode zu bestimmen.

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ZAAAK-10127