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IFRS 18 B119

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Öffentliche Kommunikation

B119

Eine Zwischensumme entspricht nur dann der Definition des Begriffs „vom Management festgelegte Erfolgskennzahl“, wenn ein Unternehmen sie in seiner öffentlichen Kommunikation außerhalb seines Abschlusses verwendet. Der Begriff „öffentliche Kommunikation“ beinhaltet Lageberichte, Pressemitteilungen und Präsentationen für Investoren. Für die Zwecke der Definition des Begriffs „vom Management festgelegte Erfolgskennzahl“ umfasst der Begriff „öffentliche Kommunikation“ keine mündlichen Mitteilungen, schriftlichen Wiedergaben mündlicher Mitteilungen und Beiträge in den sozialen Medien.

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ZAAAK-10127