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IFRS 18 B117

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen

B117

Eine Finanzkennzahl ist keine vom Management festgelegte Erfolgskennzahl, weil es sich nicht um eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen handelt. Eine Zwischensumme, bei der es sich um den Zähler oder Nenner einer Finanzkennzahl handelt, ist jedoch eine vom Management festgelegte Erfolgskennzahl, sofern die Zwischensumme der Definition einer solchen Erfolgskennzahl entsprechen würde, wenn sie nicht Teil einer Bruchzahl wäre. Dementsprechend hat ein Unternehmen die Angabepflichten der Paragraphen 121–125 auf einen solchen Zähler oder Nenner anzuwenden.

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ZAAAK-10127