IFRS 18 B114
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
B114
Eine Kennzahl entspricht dann der Definition des Begriffs „vom Management festgelegte Erfolgskennzahl“, wenn sie den Abschlussadressaten die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermittelt. Wenn beispielsweise eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die sich auf ein gemäß IFRS 8 angegebenes berichtspflichtiges Segment bezieht, keine Informationen über einen Aspekt der Ertragslage des Unternehmens insgesamt bereitstellt, entspricht diese Zwischensumme nicht der Definition des Begriffs „vom Management festgelegte Erfolgskennzahl“.
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zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127