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IFRS 18 B114

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

B114

Eine Kennzahl entspricht dann der Definition des Begriffs „vom Management festgelegte Erfolgskennzahl“, wenn sie den Abschlussadressaten die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermittelt. Wenn beispielsweise eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die sich auf ein gemäß IFRS 8 angegebenes berichtspflichtiges Segment bezieht, keine Informationen über einen Aspekt der Ertragslage des Unternehmens insgesamt bereitstellt, entspricht diese Zwischensumme nicht der Definition des Begriffs „vom Management festgelegte Erfolgskennzahl“.

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zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127