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IFRS 18 B113

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen

Bestimmung der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen

B113

Paragraph 117 enthält eine Definition des Begriffs vom Management festgelegte Erfolgskennzahl. Es ist denkbar, dass ein Unternehmen keine vom Management festgelegte Erfolgskennzahl, eine einzige vom Management festgelegte Erfolgskennzahl oder mehrere vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen hat. Beispielsweise hat ein Unternehmen, das den Abschlussadressaten seine Ertragslage lediglich mittels der nach IFRS-Rechnungslegungsstandards in den primären Abschlussbestandteilen darzustellenden oder im Anhang anzugebenden Summen und Zwischensummen öffentlich mitteilt, keine vom Management festgelegte Erfolgskennzahl.

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ZAAAK-10127