IFRS 18 B11
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Bezeichnung des Abschlusses
B11
Zum besseren Verständnis des Abschlusses stellt ein Unternehmen Informationen häufig in Tausend- oder Millioneneinheiten der Darstellungswährung dar. Diese Vorgehensweise ist akzeptabel, sofern das Unternehmen angibt, wie weit gerundet wurde, und es keine wesentlichen Informationen auslässt.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127