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IFRS 18 B11

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Bezeichnung des Abschlusses

B11

Zum besseren Verständnis des Abschlusses stellt ein Unternehmen Informationen häufig in Tausend- oder Millioneneinheiten der Darstellungswährung dar. Diese Vorgehensweise ist akzeptabel, sofern das Unternehmen angibt, wie weit gerundet wurde, und es keine wesentlichen Informationen auslässt.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127