IFRS 18 B108
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bilanz
Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig
Erfüllung (Paragraph 101(a), 101(c) und 101(d))
B108
Kann eine Schuld nach Wahl der Gegenpartei durch die Übertragung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden, bleibt die Einstufung der Schuld als kurz- oder langfristig hiervon unberührt, wenn das Unternehmen die Option in Anwendung von IAS 32 als Eigenkapitalinstrument einstuft und sie getrennt von der Schuld als Eigenkapitalkomponente eines zusammengesetzten Finanzinstruments erfasst.
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ZAAAK-10127