Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bilanz
Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig
Kurzfristige Schulden
B105
Wenn zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung die folgenden Ereignisse eintreten, sind diese als nicht berücksichtigungspflichtige Ereignisse gemäß IAS 10 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag anzugeben:
langfristige Refinanzierung einer als kurzfristig eingestuften Schuld (siehe Paragraph B98),
Abstellung einer Verletzung einer als kurzfristig eingestuften langfristigen Kreditvereinbarung (siehe Paragraph B102),
Gewährung einer Nachfrist durch den Kreditgeber zur Abstellung der Verletzung einer als kurzfristig eingestuften langfristigen Kreditvereinbarung (siehe Paragraph B103) und
Erfüllung einer als langfristig eingestuften Schuld (siehe Paragraph B104).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127