IFRS 18 B1
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Wesentlichkeit
B1
Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Angabe oder Verschleierung Entscheidungen beeinflusst, die Hauptadressaten eines Abschlusses für allgemeine Zwecke, der Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen enthält, treffen.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127