IFRS 18 96
Bilanz
Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig
96
Ein Unternehmen hat gemäß den Paragraphen 99–102 kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgruppen in der Bilanz darzustellen, es sei denn, ein liquiditätsbasierter Ausweis bietet eine nützlichere strukturierte Zusammenfassung. Ist Letzteres der Fall, hat das Unternehmen alle Vermögenswerte und Schulden nach ihrer Liquidität auszuweisen (siehe Paragraphen B90–B93).
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ZAAAK-10127