IFRS 18 94
Gesamtergebnisrechnung
Sonstiges Ergebnis
94
Ein Unternehmen kann die Posten des sonstigen Ergebnisses wie folgt darstellen:
(a)
nach Berücksichtigung aller damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen oder
(b)
vor Berücksichtigung der mit diesen Posten verbundenen steuerlichen Auswirkungen, wobei die Summe der Ertragsteuern auf diese Posten als aggregierter Betrag ausgewiesen wird.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127