Gesamtergebnisrechnung
Sonstiges Ergebnis
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In anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards ist festgelegt, ob und wann Beträge, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, erfolgswirksam umgegliedert werden. Solche Umgliederungen werden in diesem Standard als „Umgliederungsbeträge“ bezeichnet. Ein Unternehmen berücksichtigt einen Umgliederungsbetrag mit dem zugehörigen Bestandteil des sonstigen Ergebnisses in der Periode, in der der Betrag erfolgswirksam umgegliedert wird. Ein Unternehmen hat diese Beträge in der aktuellen oder einer früheren Periode möglicherweise als nicht realisierte Gewinne im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Um eine doppelte Erfassung im Gesamtergebnis zu vermeiden, hat ein Unternehmen solche nicht realisierten Gewinne vom sonstigen Ergebnis in der Periode abzuziehen, in der die realisierten Gewinne erfolgswirksam umgegliedert werden.
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ZAAAK-10127