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IFRS 18 9

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Zielsetzung von Abschlüssen

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Die Zielsetzung von Abschlüssen besteht darin, Finanzinformationen über die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge und die Aufwendungen eines berichtenden Unternehmens bereitzustellen, die für die Abschlussadressaten bei der Beurteilung der Aussichten auf künftige Nettomittelzuflüsse an das Unternehmen und bei der Beurteilung, wie das Management die wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens verwaltet, nützlich sind.

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ZAAAK-10127