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IFRS 18 89

Gesamtergebnisrechnung

Sonstiges Ergebnis

89

Ein Unternehmen hat in jeder der Kategorien der Gesamtergebnisrechnung folgende Einzelposten darzustellen:

(a)

den Anteil der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity- Methode bilanziert werden, am sonstigen Ergebnis, und

(b)

die übrigen Posten des sonstigen Ergebnisses.

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ZAAAK-10127