IFRS 18 89
Gesamtergebnisrechnung
Sonstiges Ergebnis
89
Ein Unternehmen hat in jeder der Kategorien der Gesamtergebnisrechnung folgende Einzelposten darzustellen:
(a)
den Anteil der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity- Methode bilanziert werden, am sonstigen Ergebnis, und
(b)
die übrigen Posten des sonstigen Ergebnisses.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127