IFRS 18 88
Gesamtergebnisrechnung
Sonstiges Ergebnis
88
Ein Unternehmen hat die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Erträge und Aufwendungen einer der folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:
(a)
Erträge und Aufwendungen, die unter bestimmten Voraussetzungen erfolgswirksam umgegliedert werden, und
(b)
Erträge und Aufwendungen, die nicht erfolgswirksam umgegliedert werden.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127