IFRS 18 86
Gesamtergebnisrechnung
86
Ein Unternehmen hat in der Gesamtergebnisrechnung folgende Gesamtbeträge (Summen) darzustellen:
(a)
den Gewinn oder Verlust,
(b)
das sonstige Ergebnis (siehe Paragraphen B86–B87) und
(c)
das Gesamtergebnis, d. h. die Summe aus Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127