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IFRS 18 86

Gesamtergebnisrechnung

86

Ein Unternehmen hat in der Gesamtergebnisrechnung folgende Gesamtbeträge (Summen) darzustellen:

(a)

den Gewinn oder Verlust,

(b)

das sonstige Ergebnis (siehe Paragraphen B86–B87) und

(c)

das Gesamtergebnis, d. h. die Summe aus Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis.

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ZAAAK-10127