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IFRS 18 81

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben sind

Darstellung von der Kategorie „Betrieb“ zugeordneten Aufwendungen und diesbezügliche Angaben

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Bei der Gliederung von Aufwendungen nach ihrer Funktion innerhalb des Unternehmens nimmt ein Unternehmen eine Zuordnung und Aggregation der Betriebsaufwendungen nach der Tätigkeit vor, auf die sich die verbrauchten Ressourcen beziehen. Beispielsweise bilden die Umsatzkosten einen Funktions-Einzelposten, in dem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Produktion oder anderen zu Umsatzerlösen führenden Tätigkeiten eines Unternehmens zusammengefasst werden, z. B.: Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie planmäßige Abschreibungen. Daher könnte ein Unternehmen bei der Gliederung von Aufwendungen nach ihrer Funktion

(a)

Aufwendungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Ressourcen derselben Art (z. B. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer) mehreren Funktions-Einzelposten (z. B. Umsatzkosten und Forschung und Entwicklung) zuordnen und

(b)

in einen Funktions-Einzelposten Aufwendungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Ressourcen verschiedener Art (z. B. Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und planmäßige Abschreibungen) aufnehmen.

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ZAAAK-10127