Gewinn- und Verlustrechnung
Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben sind
Darstellung von der Kategorie „Betrieb“ zugeordneten Aufwendungen und diesbezügliche Angaben
81
Bei der Gliederung von Aufwendungen nach ihrer Funktion innerhalb des Unternehmens nimmt ein Unternehmen eine Zuordnung und Aggregation der Betriebsaufwendungen nach der Tätigkeit vor, auf die sich die verbrauchten Ressourcen beziehen. Beispielsweise bilden die Umsatzkosten einen Funktions-Einzelposten, in dem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Produktion oder anderen zu Umsatzerlösen führenden Tätigkeiten eines Unternehmens zusammengefasst werden, z. B.: Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie planmäßige Abschreibungen. Daher könnte ein Unternehmen bei der Gliederung von Aufwendungen nach ihrer Funktion
Aufwendungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Ressourcen derselben Art (z. B. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer) mehreren Funktions-Einzelposten (z. B. Umsatzkosten und Forschung und Entwicklung) zuordnen und
in einen Funktions-Einzelposten Aufwendungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Ressourcen verschiedener Art (z. B. Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und planmäßige Abschreibungen) aufnehmen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127