IFRS 18 80
Gewinn- und Verlustrechnung
Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben sind
Darstellung von der Kategorie „Betrieb“ zugeordneten Aufwendungen und diesbezügliche Angaben
80
Bei der Gliederung von Aufwendungen nach ihrer Art („nach ihrer Art gegliederte Aufwendungen“) stellt ein Unternehmen Informationen über Betriebsaufwendungen bereit, die mit der Art der für die Ausübung der Tätigkeiten des Unternehmens verbrauchten wirtschaftlichen Ressourcen in Verbindung stehen, ohne dass auf die Tätigkeiten, auf die sich die verbrauchten wirtschaftlichen Ressourcen beziehen, Bezug genommen wird. Bei diesen Informationen kann es sich um Informationen über Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie planmäßige Abschreibungen handeln.
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ZAAAK-10127