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IFRS 18 79

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben sind

Darstellung von der Kategorie „Betrieb“ zugeordneten Aufwendungen und diesbezügliche Angaben

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Die Aggregation der in einem bestimmten Einzelposten enthaltenen Betriebsaufwendungen hat auf der Grundlage nur eines dieser Merkmale zu erfolgen, aber es muss nicht für alle Einzelposten dasselbe Merkmal als Grundlage für die Aggregation verwendet werden (siehe Paragraph B81).

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ZAAAK-10127