IFRS 18 78
Gewinn- und Verlustrechnung
Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben sind
Darstellung von der Kategorie „Betrieb“ zugeordneten Aufwendungen und diesbezügliche Angaben
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In der Kategorie „Betrieb“ der Gewinn- und Verlustrechnung hat ein Unternehmen Aufwendungen in der Weise zu gliedern und in Einzelposten darzustellen, dass eine möglichst nützliche strukturierte Zusammenfassung der Aufwendungen nach einem der beiden folgenden Merkmale oder nach beiden folgenden Merkmalen bereitgestellt wird (siehe Paragraphen B80–B85):
(a)
Art der Aufwendungen oder
(b)
Funktion der Aufwendungen innerhalb des Unternehmens.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127