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IFRS 18 76

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben sind

76

Ein Unternehmen hat in der Gewinn- und Verlustrechnung (außerhalb der in Paragraph 47 beschriebenen Kategorien) eine Aufteilung des Gewinns oder Verlusts für die Berichtsperiode darzustellen, der

(a)

den nicht beherrschenden Anteilen und

(b)

den Eigentümern des Mutterunternehmens zugeordnet werden kann.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127