IFRS 18 76
Gewinn- und Verlustrechnung
Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder im Anhang anzugeben sind
76
Ein Unternehmen hat in der Gewinn- und Verlustrechnung (außerhalb der in Paragraph 47 beschriebenen Kategorien) eine Aufteilung des Gewinns oder Verlusts für die Berichtsperiode darzustellen, der
(a)
den nicht beherrschenden Anteilen und
(b)
den Eigentümern des Mutterunternehmens zugeordnet werden kann.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127